§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen WW-Automobile, Inhaber Wiktor Wirz, Gewerbegebiet 12, DE-99869 Nessetal OT Goldbach (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Käufer über den Kauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen sowie damit verbundener Dienstleistungen geschlossen werden.
(2) Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit nicht in der jeweiligen Klausel eine Differenzierung vorgenommen wird.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Fahrzeugen auf unserer Website und in unseren Geschäftsräumen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Der Kaufvertrag kommt durch die verbindliche Bestellung des Käufers (Angebot) und die schriftliche Bestätigung durch den Verkäufer (Annahme) zustande. Der Vertrag kann auch durch beiderseitige Unterzeichnung eines Kaufvertrags zustande kommen.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Bei Fahrzeugen, die unter die Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG fallen, wird darauf gesondert hingewiesen.
(2) Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeugs fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Die Zahlung erfolgt per Überweisung, in bar oder per EC-Karte. Schecks werden nur nach Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen.
(4) Der Käufer kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Im Verzugsfall ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
§ 4 Lieferung und Übergabe
(1) Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt am Geschäftssitz des Verkäufers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(3) Mit der Übergabe geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Fahrzeugs auf den Käufer über.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
(2) Während des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer zum Besitz und zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Fahrzeugs berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
§ 6 Gewährleistung – Neuwagen
(1) Für Neufahrzeuge gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs.
(3) Darüber hinaus gelten die Herstellergarantien nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.
§ 7 Gewährleistung – Gebrauchtwagen
(1) Beim Verkauf gebrauchter Fahrzeuge an Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs.
(2) Bei Verkauf an Unternehmer wird die Gewährleistung für gebrauchte Fahrzeuge ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig.
(3) Verschleißteile und altersbedingte Gebrauchsspuren sind von der Gewährleistung ausgenommen, soweit sie üblichen Verschleiß darstellen und nicht zugesichert wurden.
(4) Der im Kaufvertrag angegebene Kilometerstand ist nach bestem Wissen des Verkäufers ermittelt. Eine Gewähr für die Richtigkeit des Kilometerstands wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbart wurde.
§ 8 Probefahrt
(1) Probefahrten sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Der Käufer muss einen gültigen Führerschein vorlegen.
(2) Während der Probefahrt haftet der Käufer für alle von ihm schuldhaft verursachten Schäden am Fahrzeug, soweit diese nicht durch die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs abgedeckt sind.
(3) Die Probefahrt erfolgt auf öffentlichen Straßen unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung. Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln.
§ 9 Inzahlungnahme
(1) Die Inzahlungnahme eines Altfahrzeugs erfolgt auf Basis einer gemeinsamen Fahrzeugbewertung. Der vereinbarte Ankaufspreis wird auf den Kaufpreis des neuen Fahrzeugs angerechnet.
(2) Der Käufer versichert, dass das in Zahlung gegebene Fahrzeug sein Eigentum ist, nicht mit Rechten Dritter belastet ist und alle ihm bekannten Mängel offengelegt wurden.
(3) Die Inzahlungnahme steht unter dem Vorbehalt, dass der Kaufvertrag über das neue Fahrzeug zustande kommt.
§ 10 Finanzierung
(1) Der Verkäufer vermittelt auf Wunsch des Käufers Finanzierungen über kooperierende Banken und Finanzierungsgesellschaften.
(2) Der Kaufvertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass die Finanzierung nicht genehmigt wird, sofern dies im Kaufvertrag vereinbart wurde. In diesem Fall wird der Kaufvertrag rückabgewickelt.
(3) Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für die Genehmigung einer Finanzierung.
§ 11 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Verkäufer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
§ 12 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers in DE-99869 Nessetal OT Goldbach.
(3) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: März 2026
WW-Automobile · Gewerbegebiet 12 · DE-99869 Nessetal OT Goldbach